Der Umfang der Pflege ergibt sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einer Pflegestufe aufgrund der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Die Leistungen bestehen je nach Erfordernis des Einzelfalles in der Unterstützung, der teilweisen oder vollständigen Übernahme von Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, der Beaufsichtigung oder der Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme der Verrichtung des täglichen Lebens.
Die Leistungen im einzelnen sind:
Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter im Rahmen der ärztlichen Behandlung und nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung erbracht, soweit sie nicht von dem behandelnden Arzt selbst durchgeführt werden.
Die Pflegekräfte unserer Einrichtung dürfen die medizinische Behandlungspflege unter folgenden Voraussetzungen durchführen:
Wir vermitteln entsprechend den Erfordernissen der Pflegeplanung bzw. nach ärztlicher Anordnung folgende Therapieleistungen: