Unser Heimbeirat

Unser Heimbeirat

Die Mitwirkung der Bewohner am Heimgeschehen ist im Heimgesetz § 10 und in der Heimmitwirkungsverordnung verankert. Als Interessenvertreter der Bewohner wird der Heimbeirat aller zwei Jahre gewählt.

Der Heimbeirat setzt sich in unserer Einrichtung für die Angelegenheiten der Bewohner wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung ein. Die Mitwirkung bezieht sich auf die Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung im Heim und auf die Leistungs-,Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen (Heimgesetz § 10).